“Für jede Privatapotheke muss ein Qualitätssicherungssystem eingeführt, dokumentiert und aufrechterhalten werden. Es muss gewährleisten, dass die für Privatapotheken geltenden Regelungen des Heilmittelgesetzes, der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung sowie des vorliegenden Leitfadens optimal erfüllt werden.” (Quelle Kanton ZH: Inspektion Praxisapotheke)
Mit unserem neu entwickelten Audit (Instrument für die Ist-Soll Überprüfung) der Praxisapotheke, können wir die kantonalen Anforderungen und Vorschriften zur erforderlichen Qualität einfach und übersichtlich ermitteln.
Wir überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben, Anweisungen und Vorschriften der kantonalen Heilmittelkontrolle erfüllt sind und mit den jeweiligen internen Abläufen übereinstimmen.